Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich in eigenem Namen und mit sich als Vertreter der Hackradt & Auth Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Hackradt & Auth Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Potsdam. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.