Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Holdingfunktionen und damit verbundenen Dienstleistungen, wie Erwerb, Halten, Verwaltung, Veräußerung von Beteiligungen in- und ausländischer Tochtergesellschaften und Unternehmen.
Darüber hinaus der Betrieb eigener Geschäftstätigkeiten, insbesondere die Entwicklung und Administration von Internetportalen als Dienstleister.