Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, deren Beratung in allen Fragen, welche zum jeweiligen Unternehmensgegenstand gehören,
administrative und kaufmännische Dienstleistungen sowie
die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln.