Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, vorwiegend im Onlinehandel (Groß- und Einzelhandel) im In- und Ausland, insbesondere der Handel mit Verbrauchs- und Konsumgütern wie Textilien und Waren des täglichen Bedarfs, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf.