Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Die Beratung und Projektmanagement von Unternehmen und Institutionen im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang sowie
bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmungen und Beteiligungen,
die Vermittlung von Beteiligungskapital
sowie Beteiligung an Unternehmen, soweit dies keiner behördlichen Genehmigung bedarf.