Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Sachen, insbesondere Grundstücken aller Art für die Gesellschaft selbst sowie für Dritte,
- die Verwaltung, Vermietung und
Verpachtung vom mobilen
Gegenständen jeglicher Art für
die Gesellschaft selbst sowie für Dritte,
- die Ausführung aller damit in
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
und Leistungen.