Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Getränkelieferungen aller Art,
der Partyservice und die Ausrichtung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Veranstaltungen,
die Führung von Gaststätten, Betrieben und Pensionen,
die Durchführung von Musikveranstaltungen aller Art,
die Durchführung von Gartenbauarbeiten, Pflasterungen,
Herstellung von Gartenhäusern in Leichtbauweise und
Baunebengewerke, soweit hierzu nicht die Genehmigung nach
§ 34c Gewerbeordnung notwendig ist und darüberhinaus
die Durchführung von Im- und Exporten sämtlicher Art, insbesondere von Baumaterialien.