Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung und Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art in eigenem Namen,
das Management von verbundenen Unternehmen, sowie
die Verwaltung eigenen Vermögens.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.