Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, einschließlich Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften.
Tätigkeiten nach dem KWG sind ausgeschlossen.