Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauträgertätigkeit, also die Durchführung von Bauvorhaben in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern (§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 GewO)
und die Bebauung und das Verkaufen von Immobilien, insbesondere in Cottbus