Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Verwaltung von Vermögensanlagen aller Art, insbesondere für Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.