Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen.
Der Umfang der Veräußerungen darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten.
Die Gesellschaft ist nicht zur Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere durch Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an einer GmbH & Co. KG, berechtigt.