Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art im Rahmen der Vorschriften des § 34 c GewO, insbesondere An- und Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit des Ankaufs fremder Immobilien,
die Vermittlung von Versicherungen
sowie die Vermittlung von Finanzierungen
und Kapitalanlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
§ 34 c GewO.