Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Errichtung von Bauwerken auf diesen Grundstücken sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft führt keine Bauarbeiten durch.