Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf und das Halten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die weitere Wertentwicklung von Immobilien durch Bebauungs-, Modernisierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft wird keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung tätigen.