Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von eigenen und fremden Grundstücken, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten,
deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowohl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als auch für Dritte und auf deren Rechnung;
die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie
als Baubetreuer oder Generalunternehmer im fremden Namen für fremde Rechnung, einschließlich der Vergabe von Bauaufträgen an Subunternehmen.