Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Managementberatung von Unternehmen,
Interims-Management,
Gründung und Aufbau von Unternehmen,
Auf- und Ausbau sowie Weiterentwicklung von Unternehmen,
Kauf- und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie
Beteiligungen an Unternehmen,
Übernahme von aktiven Managementfunktionen in Unternehmen