Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und der Betrieb von Ladengeschäften im Bereich der Gastronomie (mit Ausschank), insbesondere auch von Laden-Cafe´s;
der Im- und Export von, die Herstellung, die Be- und Verarbeitung von sowie der Groß-, Einzel- und Versandhandel mit Lebens- und Genussmitteln und Merchandising Produkten der eigenen Marke;
Durchführung von Veranstaltungen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen;
die Vergabe von Franchiseverträgen.