Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung von Schutzbriefen, Garantieverlängerungen und anderen Wertsicherungen für Verbraucherprodukte in Gestalt von Handyversicherungen, Reparaturgarantien sowie damit zusammenhängender Geschäfte nach § 34d GewO