Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art.
Dazu gehören das Erstellen von Webseiten,
das Erstellen und Betreuen von Social-Media-Kanälen,
die Optimierung der Auffindbarkeit im digitalen Raum sowie
weitere Service- und Beratungstätigkeiten, die in diesem Feld anfallen.
Hierbei werden keine Einschränkungen in der Art der Zielgruppe gemacht, so dass Unternehmen wie auch Privatpersonen betreut werden.