Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Der Erwerb, die Veräußerung,
das Halten, die Verwertung von
Immobilien und
die Nutznießung aus Immobilien,
ferner der Erwerb und die
Verwaltung eigenen Vermögens;
- die Vermittlung von Immobilien aller
Art und Ausführung von
Dienstleistungen und
Geschäftsbesorgungen, die mit
der Vermittlung von Immobilien im
Zusammenhang stehen, insbesondere
auch Tätigkeiten nach
§ 34 c Abs. 1 Ziffer 1 Gewerbeordnung
sowie der Erwerb und die Verwaltung
von Beteiligungen;
- Entwicklung und Vertrieb von
Immobilienkonzepten,
die Übernahme von
Bauträgergeschäften,
- Gastronomiebetrieb sowie
alle Tätigkeiten im Zusammenhang
mit Facilitymanagement.
Die Tätigkeiten erfolgen im eigenen Namen auf eigene Rechnung.