Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung, Instandsetzung und Instandhaltung von Immobilien zu Wohnzwecken.
Ferner die Beratung von Unternehmen, Vereinen und Verbänden, insbesondere zu Fragen erneuerbarer Energien, Klima- und Umweltfragen, soweit diese Tätigkeiten keiner behördlichen Genehmigung unterliegen.