Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie
die Übernahme der Verwaltung fremden Vermögens, insbesondere von Immobilien, Wohnungseigentumsanlagen und Gewerbeimmobilien,
ferner der Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
Abbruch, Neuerrichtung und/oder Nutzungsänderung,
Instandhaltung, Reparatur und Revitalisierung von Wohnung und Gewerbeobjekten zwecks Vermietung und/oder Verkauf sowie
der Handel mit Immobilien.