Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Vermittlung von Finanzierungen & Immobiliendarlehen
b) Vermittlung von Fertighäusern
c) Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
d) Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen
e) Planung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern
f) Bauträgertätigkeit: Erwerb, Bebauung und anschließende Veräußerung von Grundstücken in geteiltem und ungeteiltem Zustand
g) Verwaltung von Immobilien
h) An- und Verkauf von Immobilien.