Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung von bzw. der
Handel mit Immobilien sowie
das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Gegenstand insbesondere immobilienrelevante Geschäftstätigkeiten umfassen, sowie Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO.
Weiterer Unternehmensgegenstand ist die lmmobiliardarlehensvermittlung im Sinne des
§ 34 i GewO.