Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben, insbesondere bei Neugründung, Sanierung und Liquidation; ferner die Durchführung von Liquidationen sowie die betriebsbegleitende Beratung und das Vermitteln sowie der An- und Verkauf von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Betriebe).