Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomieobjekten aller Art, der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, die An- und Verpachtung von Gastronomie- und Hotellerieobjekten, die beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art.