Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung des der Gesellschaft gehörenden und künftig zu erwerbenden Vermögens, d.h. insbesondere die Verwaltung von Beteiligungen aller Art, die Verwaltung von eigenen Immobilien und die darauf bezogene Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen;
die Übernahme von Organstellungen in gleichermaßen vermögensverwaltenden Gesellschaften, rechtsfähigen Stiftungen und
ferner die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften.