Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin sowie
die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der GP + M Lewens GmbH & Co. KG (AG Potsdam, HRA 7509 P).