Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen sowie
die Übernahme der Stellung als Gesellschafter in anderen Gesellschaften,
die Publikation und Vermarktung von Börseninformationsdiensten,
Betrieb von finanzaffinen Webseiten
und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen in Fragen der Kapitalmarktkommunikation sowie
die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens.