Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Darlehen sowie partiarischen und Nachrangdarlehen, die Durchführung von Veranstaltungen, die Firmenbeteiligung, die Filmproduktion, die Beratung, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegen.