Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an Unternehmen jeweils im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland. Hierzu gehört auch die Vermögensverwaltung und das Erbringen von Managementleistungen sowie auch das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen an Unternehmen und die Übernahme einer Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften, dieses ebenfalls im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.