Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Beteiligungen aller Art und Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten,
die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes und Vermögens,
die Sanierung von Altbauten sowie
die Projektentwicklung und
die Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungsmaßnahmen einschließlich der Vermittlung von Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten sowie
Darlehen und/oder Versicherungen.