Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, die Vermögensverwaltung sowie die Finanzierung und die Führung von Tochtergesellschaften.
Das Beratungsangebot umfasst hierbei die gesamte Bandbreite von der Strategieberatung bis zur erfolgreichen Umsetzung (u.a. strategische Ausrichtung, Führungs- und Geschäftsmodelle, Ergebnisverbesserung, Prozessoptimierung, Transaktions- und Investitionsberatung).