Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens,
der An- und der Verkauf, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten,
die Vermittlung von Verträgen über Errichtung und Modernisierung schlüsselfertiger und teilfertiger Bauter aller Art und alle Tätigkeiten als Bauträger und Baubetreuer im Sinne § 34c GewO, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aus dem gleichen Bereich;
die Entwicklung und der Betrieb landwirtschaftlicher Flächen für Ackerbau, Viehhaltung, insbesondere Geflügel auf der Grundlage biologischer und gesetzlicher Regeln zur artgerechten Tierhaltung (Freilandhaltung) in der ökologischen Landwirtschaft sowie der Verkauf ökologisch erzeugter Produkte,
Abriss- und Außenanlagenarbeiten.