Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsdienst-
leistungen;
die Zurverfügungstellung von Managern auf Zeit in Unternehmen;
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte;
die Übernahme der Geschäftsleitung oder Vertretung in anderen Gesellschaften und/oder Übernahme der persönlichen Haftung, jeweils mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.