Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Projektierung, Konzeptionierung, Entwicklung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien im In- und Ausland, die Durchführung von Sanierungen aller Art für eigene und fremde Rechnung sowie die Ausübung der sonstigen in § 34 c der Gewerbeordnung genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie die Übernahme der Aufgaben eines Generalunternehmens bei der Errichtung der genannten Bauten.
Die Erbringung eigener handwerklicher Bauleistungen ist jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.