Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien aller Art, von Beteiligungen sowie sonstigen Vermögenswerten, soweit dies nicht erlaubnispflichtig ist,
nach Vorliegen der Genehmigung nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie alle mit diesen Gegenständen zusammenhängenden notwendigen Geschäfte, auch die Erbringung von Beratungsleistungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet.