Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauausführungen jeglicher Art für eigene und/oder fremde Rechnung, Planung, Überwachung und Abrechnung von Bauausführungen jeglicher Art für eigene und/oder fremde Rechnung, Vermittlung von Aufträgen zu Bauausführungen jeglicher Art, Erbringung von Architektur- und Ingenieursdienstleistungen, Unternehmensberatung, Personalvermittlung, Winterdienstleistungen und Reinigungsarbeiten sowie
Garten und Landschaftsbau,
als Bauherr im eigenen Namen für eigene und/oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereiten und/oder durchführen.