Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb des Hotels "Hotel am Netzener See" in Kloster Lehnin OT Netzen, als Betriebsgesellschaft und/oder Pächterin. Zum Betätigungsfeld der Gesellschaft gehört die Abwicklung des täglichen Hotel- sowie Restaurantbetriebes, insbesondere auch Bankett- und Tagungsgeschäfte und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden oder nützlich erscheinenden Geschäfte und Maßnahmen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Nebengeschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.