Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die An- und Vermietung, die Bebauung, die Entwicklung, die Verwaltung, die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden und alle damit verbundenen Tätigkeiten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung.
Ferner ist Gegenstand des Unternehmens das Haben und Halten von Beteiligungen an in- und ausländischen Immobiliengesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie
das Asset Management von gewerblichen Immobilien einschließlich der Beratung und Entwicklung von Objektstrategien.