Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Betrieb, die Planung, das Errichten, der Erwerb und der Handel von und mit Wasser und von Anlagen, die dazu geeignet sind, Wasser aufzubereiten und zu transportieren (Wasserversorgungsanlagen),
ferner der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Projektgesellschaften und anderen Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck (einschließlich der Beteiligung an Stadtwerken),
die Übernahme von Verwaltungsaufgaben,
das Betriebsmanagement und die Betriebsführung von Anlagen Dritter,
das Erbringen von kaufmännischen Dienstleistungen sowie
die Übernahme der Komplementäreigenschaft in Kommanditgesellschaften.