Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung und der Handel mit Gesellschaftsanteilen,
die Gründung und Finanzierung von Tochtergesellschaften und Holdings mit der Absicht der Erzielung von Exit (Verkaufs)- Gewinnen und
der Handel mit an der Börse notierten sowie außerbörslich notierten Aktien und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.