Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenem Vermögen, das Facilitymanagement, die Beratung beim Erwerb der, die Verwaltung, Nutzung und Veräußerung sowie Vermittlung von Immobilien sowie die Vermögensberatung ohne Leistungen nach dem KWG, die Durchführung von Instandsetzungen und Wartungen von Fahrzeugen aller Art, der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, der Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen und die Vermietung von Fahrzeugen.