Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich;
Handelstätigkeiten, insbesondere im Bereich der Textilien u. Kunstgegenstände;
der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von und der Handel mit Immobilien,
die Beteiligungen an anderen Immobilien, sowie
die Entwicklung von Immobilien und hiermit verbundene Unternehmensbeteiligungen.