Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie
deren Planung und Errichtung (Projektentwicklung), Umbau, Sanierung, Verwaltung und Betreuung sowie alle damit verbundenen Geschäfte.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.