Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der grenzüberschreitende gewerbliche Güterverkehr bis zu 40 t und
erlaubnisfreie Transporte bis zu 3,5 t sowie
Groß- und Einzelhandel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen,
Export und Import von Waren, insbesondere von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen,
Vermietung von Maschinen und Fahrzeugen,
KFZ - Pflege und Service,
Vertretung von Handelsgeschäften und Dienstleistungen,
ferner die Personalvermittlung, Personalüberlassung, Vermittlung von Leiharbeitern.