Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen - ausschließlich im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung und nicht für fremde Dritte -,
deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie
die Beratung von Unternehmen und die Erbringung von Managementleistungen aller Art für die Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen sowie
der Erwerb, die Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie
Finanzgeschäfte, soweit es hierfür keiner gesonderten behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis bedarf.