Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung, Verwaltung, Vermittlung und Veräußerung eigenen Grundbesitzes,
ferner der Erwerb, die Fortführung und die Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie
die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaft.
Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen.