Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigene Rechnung ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO sowie
Neubebauung oder die Modernisierung von Gebäuden sowie deren Projektierung und Entwicklung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie
die Beteiligung an anderen Unternehmen.